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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-09

Geringwertige Wirtschaftsgüter // Steuertipp zum Jahreswechsel

Weil mir beim Gang durch einen Discounter bereits wieder die ersten Lebkuchen angeboten wurden, muss es wahrscheinlich auch nicht merkwürdig sein, dass ich Ihnen in diesem Beitrag bereits einen Tipp zur Steuergestaltung zum Jahreswechsel vorstellen möchte. Zumal Entscheidungen, die dieser steuerlichen Thematik zugrunde liegen, oftmals auch schon frühzeitig überlegt und entschieden werden. Es geht um die steuerliche Berücksichtigung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Rahmen der Absetzung für Abschreibung (AfA) im aktuellen Jahr und ab dem Jahr 2018!

 

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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-08

Fahrradleasing über den Arbeitgeber

Ob das Lohnbüro Ihres Arbeitgebers diese Gestaltungsmöglichkeit schon kennt, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Dass Ihr Fahrradhändler Ihres Vertrauens aber schon im Bilde ist, da bin ich mir ziemlich sicher! Was der Fahrradladen besser weiß als das Lohnbüro? - Die Handhabung von betrieblichen Fahrrädern im Rahmen eines Leasingvertrages als Steuer- und Sozialversicherungssparmodell.

 

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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-07

Aufteilung der Gesamtsteuer und die Zuordnung von Vorauszahlungen bei Ehegatten

Sie sind verheiratet und haben eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht? Im Bescheid steht dann „unterm Strich“ nur noch der eine Betrag: Zahlung oder Erstattung. Aber wieviel entfällt auf welchen Ehegatten? Auch in einer intakten Ehe möchten Ehegatten oftmals ihre steuerlichen Angelegenheiten gerne getrennt abgerechnet wissen, ohne auf die Vorteile der Zusammenveranlagung verzichten zu müssen. Die Besonderheiten dabei möchte ich Ihnen hier vorstellen

 

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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-06

Neue Berechnungsweise der zumutbaren Eigenbelastung

Das Grundprinzip bei der Ermittlung der Einkommensteuerlast ist, dass Ausgaben, die mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Kosten der privaten Lebensführung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Ausnahmen bilden davon die Sonderausgaben, die im Gesetz genau benannt sind. Und dann gibt es noch die „außergewöhnlichen Belastungen“. Diese „außergewöhnlichen Belastungen“ sind im Gesetz ziemlich abstrakt beschrieben und haben sich in der Praxis erst aus der Rechtsprechung entwickelt. Gelegentlich habe ich in Beiträgen dieser Reihe schon Sachverhalte aus dieser Rubrik behandelt. Dabei habe ich dann auch regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen – sofern sie denn außergewöhnliche Belastungen darstellen – nur berücksichtigt werden können, wenn Sie eine gewisse Höhe erreichen. Denn die außergewöhnlichen Belastungen sind um die zumutbare Eigenbelastung zu kürzen. Und die Berechnung der Eigenbelastung ist jetzt neu – und günstiger!

 

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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-05

DEADLINE für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2016

Laut Duden wird der letzte Ablieferungstermin für Zeitungsartikel zum Redaktionsstichtag als „Deadline“ bezeichnet. Ob man den Abgabetermin für die Steuererklärung als „Deadline“ bezeichnen sollte, möchte ich mal dahingestellt lassen.

 

Richtig ist allerdings, dass es einen gesetzlichen Abgabetermin gibt. Und das ist der 31. Mai! Dieses Jahr gibt es aber etwas ganz aktuelles zu berichten. Die Länder NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben sich entschieden, die Frist einmalig für zwei Monate bis zum 31.07.2017 zu verlängern. Unter welchen Voraussetzungen das geschieht, wann die Frist überhaupt greift und sonstige Informationen zum Abgabetermin Ihrer Steuererklärung, möchte ich Ihnen in diesem Artikel geben.

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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-04

Schenken Sie Steuern - § 37b EStG

Haben Sie es gewusst? Geschenke können Steuern auslösen! Natürlich nicht die Geschenke, die auf privater Ebene getätigt werden. Gemeint sind die Geschenke, die im geschäftlichen Alltag ausgetauscht werden. Und das ist nicht selten. Bei vielen Gelegenheiten beschenken sich Geschäftspartner oder der Arbeitgeber lässt seinen Mitarbeitern Anerkennungen in Sachgeschenken zukommen. Und dann ist das Finanzamt ganz schnell mit von der Partie.

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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-03

Schützen Sie Ihren Krankenversicherungsbonus vor dem Finanzamt

Krankenkassenbeiträge können ohne Beschränkung vom Einkommen abgezogen werden. Anders als viele andere Versicherungsbeiträge, die sich im Rahmen von Höchstbetragsberechnungen, erst gar nicht steuermindernd auswirken, führen die gezahlten Krankenkassenbeiträge direkt zu einer Steuerersparnis. Das gilt jedenfalls für die Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen und an die Privatkassen, sofern damit die Basisleistungen abgedeckt werden. Sollten die Krankenkassen hingegen Rückzahlungen leisten, dann muss genau geprüft werden, aus welchem Grund die Rückzahlung erfolgt. Sonst zahlt man plötzlich Steuern nach. Worauf Sie bei solchen Erstattungen der Krankenkasse achten sollten und wo die Tücke in der praktischen Umsetzung mit dem Finanzamt liegt, möchte ich Ihnen heute erläutern.

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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2017-02

Kassenführung ab 2017

Zahlen Sie noch mit Bargeld? Oder nutzen Sie ausschließlich Kredit- und EC-Karten? Vielleicht aber auch schon die Zahlung per Smartphone? Trotzdem gehe ich mal davon aus, dass Bargeld noch das Zahlungsmittel der Wahl ist. Sei es im Supermarkt, im Restaurant oder beim Frisör. Und weil das so ist, ist es dem Fiskus auch so wichtig, dass das eingenommene Bargeld, dem Finanzamt auch vollständig erklärt wird. Dass das bei Bargeldgeschäften nicht so ohne weiteres möglich ist, leuchtet ein. Deshalb laufen seit Jahren Bemühungen, den Bargeldverkehr zu reglementieren. Das, was sich bisher aus zum Teil Jahrzehnte alten Grundsätzen „nur“ ableiten ließ, wurde am 22.12.2016 zum Gesetz. Und darum geht’s:

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