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Aufwendungen neben den Körperbehinderungspauschbetrag

Wer dauerhaft eine Behinderung hat, der kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit diesem Ausweis sind einige Vereinfachungen verbunden, die trotz Behinderung eine Teilnahme am täglichen Leben verbessern oder einfach für finanzielle Entlastungen sorgen sollen. Im Einkommensteuerrecht sind mit den verschiedenen Behinderungsgraden Pauschbeträge verbunden, die geltend gemacht werden können, wenn sie über einen solchen Ausweis nachgewiesen werden. Die Höhe der Pauschbeträge bewegen sich zwischen 310,-- € und 3.700,-- € jährlich. Doch was ist mit diesen Pauschbeträgen abgegolten und was kann neben diesen Pauschbeträgen noch zusätzlich geltend gemacht werden? Das möchte ich Ihnen heute kurz vorstellen.

 

Das Verfahrensdokumentations-Tool

Dieses ist ein wichtiger Beitrag für alle, die für das Finanzamt Ihre Einkünfte in Form eines Gewinnes ermitteln. Und es ist ein noch wichtigerer Beitrag für alle diejenigen, die Ihre Einkünfte für das Finanzamt in Form eines Gewinnes ermitteln und noch keine Verfahrensdokumentation haben! Und ich vermute, das sind einige. Und ich vermute, davon fragen sich gerade viele: „Was ist eine Verfahrensdokumentation?“ Von daher: Der Reihe nach. Was hat es mit der Verfahrensdokumentation (VFD) auf sich, was ist eine VFD und das Wichtigste: Wie kommen Sie an Ihre VFD?

 

Veräußerungsgewinn bei Wohnung mit Arbeitszimmer

Arbeitszimmer sind seit eher weit verbreitet. Auch wenn die Häufigkeit dadurch abgenommen hat, dass ein Arbeitszimmer nur noch dann anzuerkennen ist, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Über die Besonderheiten, die damit verbunden sind, möchte ich an dieser Stelle auch gar nicht eingehen. Ich möchte vielmehr hinterfragen was passiert, wenn die Wohnung – in der das Arbeitszimmer integriert ist – innerhalb der sogenannten „Spekulationsfrist“ verkauft wird? Fallen dann auf den Erlös des Arbeitszimmers Einkommensteuern an?

Der Ausbildungsfreibetrag

Jetzt – zum Beginn des Wintersemesters – hat für viele Kinder nach dem Abitur die Ausbildung mit einem Studium begonnen. Auch wenn „echte“ Studiengebühren nach meinen Recherchen für das Erststudium in keinem Bundesland mehr zu zahlen sind, so fallen für die Ausbildung dennoch eine Vielzahl von direkten oder indirekten Kosten an, bis die Ausbildung beendet ist. Die zusätzliche steuerliche Berücksichtigung erfolgt in diesem Fällen regelmäßig über den „Ausbildungsfreibetrag“. Welche Begünstigungen damit verbunden und welche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme damit verknüpft sind, möchte ich Ihnen hier vorstellen.

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Es gibt Themen – selbst im Steuerrecht – da denkt man, dass man damit keine Seite mit Text füllen kann. Fragen zur steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern gehören ganz sicher nicht dazu. Über viele Jahre hat sich der Gesetzgeber und die Rechtsprechung damit beschäftigt. Eine „Kurzfassung“ möchte ich Ihnen daher in diesem Beitrag vorstellen.

Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse für Unternehmer

Die gute Nachricht: Der Abgabesatz 2019 an die Künstlersozialkasse (KSK) bleibt mit 4,2 % stabil. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerade bekanntgegeben. Die schlechte Nachricht dürfte sein, dass viele Unternehmen immer noch nicht wissen, was sich hinter dieser Abgabe verbirgt.

Verpflichtung zur Abgabe der Anlage EÜR

Die Einnahmenüberschussrechnung gilt für Einkunftsarten, die im Einkommensteuerrecht als „Gewinn-Einkünfte“ bezeichnet werden. Somit für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit. Ab 2017 reicht es aber nicht mehr, die Einkünfte in Form einer Einnahmenüberschussrechnung zu berechnen. Die Gewinnermittlung ist zwingend in einem bestimmten Formular zu erklären („Anlage EÜR“) und dem Finanzamt in Form eines amtlich festgelegten Datensatzes elektronisch zu übermitteln!

Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen

In alter Zeit war es so, dass die Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrechten (man verzichtet auf eine monatliche Rente und nimmt das Kapital in einem Betrag) bei Fälligkeit steuerfrei waren. Das ist auch heute noch so, wenn der entsprechende Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde. Für Verträge, die allerdings nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, fällt die Steuerfreiheit zwar weg, aber es gibt eine begünstigte Versteuerung. Neben einem bestimmten Lebensalter ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erforderlich, um diese Begünstigung in Anspruch nehmen zu können. Und wer nachrechnet, der stellt fest, dass im Jahr 2017 die ersten „Neuen“ fällig werden können. Und damit genau in dem Jahr, für das aktuell die Steuererklärung zu erstellen ist!