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Aktuell // Grundsteuerreform - V.2.0

ACHTUNG GRUNDSTEUERREFORM!
Umfangreiche Informationen zur Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Inhalt
Was können wir für Sie tun?
Worum geht es bei der Grundsteuerreform und bei der neuen Grundsteuer?
Was kommt auf Eigentümer zu?
Was müssen Eigenheimbesitzer wissen?
Was müssen Vermieter wissen?
Unterlagen zur Erklärung - jetzt schon vorbereiten!
Was passiert nach Abgabe der Erklärung?
Was ist die neue Grundsteuer?
Auf diese und viele andere Frage erhalten Sie hier eine Antwort!
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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-10
Der Ausbildungsfreibetrag
Jetzt – zum Beginn des Wintersemesters – hat für viele Kinder nach dem Abitur die Ausbildung mit einem Studium begonnen. Auch wenn „echte“ Studiengebühren nach meinen Recherchen für das Erststudium in keinem Bundesland mehr zu zahlen sind, so fallen für die Ausbildung dennoch eine Vielzahl von direkten oder indirekten Kosten an, bis die Ausbildung beendet ist. Die zusätzliche steuerliche Berücksichtigung erfolgt in diesem Fällen regelmäßig über den „Ausbildungsfreibetrag“. Welche Begünstigungen damit verbunden und welche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme damit verknüpft sind, möchte ich Ihnen hier vorstellen.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-09
Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Es gibt Themen – selbst im Steuerrecht – da denkt man, dass man damit keine Seite mit Text füllen kann. Fragen zur steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern gehören ganz sicher nicht dazu. Über viele Jahre hat sich der Gesetzgeber und die Rechtsprechung damit beschäftigt. Eine „Kurzfassung“ möchte ich Ihnen daher in diesem Beitrag vorstellen.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-08
Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse für Unternehmer
Die gute Nachricht: Der Abgabesatz 2019 an die Künstlersozialkasse (KSK) bleibt mit 4,2 % stabil. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerade bekanntgegeben. Die schlechte Nachricht dürfte sein, dass viele Unternehmen immer noch nicht wissen, was sich hinter dieser Abgabe verbirgt.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-07
Verpflichtung zur Abgabe der Anlage EÜR
Die Einnahmenüberschussrechnung gilt für Einkunftsarten, die im Einkommensteuerrecht als „Gewinn-Einkünfte“ bezeichnet werden. Somit für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit. Ab 2017 reicht es aber nicht mehr, die Einkünfte in Form einer Einnahmenüberschussrechnung zu berechnen. Die Gewinnermittlung ist zwingend in einem bestimmten Formular zu erklären („Anlage EÜR“) und dem Finanzamt in Form eines amtlich festgelegten Datensatzes elektronisch zu übermitteln!
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-06
Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen
In alter Zeit war es so, dass die Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrechten (man verzichtet auf eine monatliche Rente und nimmt das Kapital in einem Betrag) bei Fälligkeit steuerfrei waren. Das ist auch heute noch so, wenn der entsprechende Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde. Für Verträge, die allerdings nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, fällt die Steuerfreiheit zwar weg, aber es gibt eine begünstigte Versteuerung. Neben einem bestimmten Lebensalter ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erforderlich, um diese Begünstigung in Anspruch nehmen zu können. Und wer nachrechnet, der stellt fest, dass im Jahr 2017 die ersten „Neuen“ fällig werden können. Und damit genau in dem Jahr, für das aktuell die Steuererklärung zu erstellen ist!
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-05
Gründe für die Pflichtveranlagung und Verlängerung der Abgabefrist für 2017
Normal entwerfen wir die Titel für die Beiträge dieser Serie immer selber. Dieses Mal haben wir uns aber eines originellen Slogans der Finanzverwaltung NRW bedient. Ist doch mal eine nette Idee: Steuerformulare zu Einkaufszetteln umzugestalten! Über den Hintergrund zu dieser Kampagne der Finanzverwaltung hatte ich aber bereits vor einem Jahr an dieser Stelle berichtet: Die Verlängerung der Abgabefrist für Ihre Steuererklärung!
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-04
Freibeträge für Kinder im Kontext zum Kindergeld
Anfang März wurde ein Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichtes veröffentlicht, mit dem einem Elternteil die Möglichkeit gegeben wurde sich gegen die Übertragung des „BEA-Freibetrages“ erfolgreich zu wehren, obwohl das Kind nicht in seinem Haushalt gemeldet ist. Sehr abstrakte These? Ja – aber ich möchte sie zum Anlass nehmen, an dieser Stelle die Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht mal grundsätzlich darzustellen.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2018-03
Verzinsung von Steuern ab April
Ab dem 01. April verzinst das Finanzamt Ihre Steuern. Dabei handelt es sich nicht um einen Aprilscherz, sondern vielmehr um die Anwendung des § 233a der Abgabenordung (AO). Und danach beginnt am 01.04.2018 der Zinslauf auf Steuern für 2016, die eben nach diesem Stichtag an das Finanzamt gezahlt werden müssen oder aber vom Finanzamt erstattet werden.