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Aktuell // Grundsteuerreform - V.2.0

ACHTUNG GRUNDSTEUERREFORM!

 

Umfangreiche Informationen zur Grundsteuerreform zum 01.01.2025

 

Inhalt

Was können wir für Sie tun?

Worum geht es bei der Grundsteuerreform und bei der neuen Grundsteuer?

Was kommt auf Eigentümer zu?

Was müssen Eigenheimbesitzer wissen?

Was müssen Vermieter wissen?

Unterlagen zur Erklärung - jetzt schon vorbereiten!

Was passiert nach Abgabe der Erklärung?

Was ist die neue Grundsteuer?

Auf diese und viele andere Frage erhalten Sie hier eine Antwort!

 

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Änderungen des Jahressteuergesetzes für Vereine

Zum Jahresende kommt es regelmäßig unter der Bezeichnung „Jahressteuergesetz“ (JStG) zu Änderungen in den einzelnen Steuergesetzen. So auch 2020. Am 18.12.2020 war es so weit. Was bis dahin im weitesten Sinne nur Absichtserklärungen waren, ist zum Gesetz erklärt – und somit verbindlich geworden. Viele Punkte wurden darin aufgegriffen. Ein jeder dieser Punkte hat sicherlich Interessenten unter Ihnen als Leser. Entschieden habe ich mich allerdings an dieser Stelle für die Vorstellung der wesentlichen Änderungen, die sich auf die steuerliche Behandlung von Vereinen beziehen.

Behindertenpauschbetrag verdoppelt sich!

Dass sich die Preise „gefühlt“ seit Einführung des Euros 2002 verdoppelt haben, ist eine weit verbreitete Meinung, die aber nicht stimmt, denn es waren „nur“ rd. 29 %. Dass es eine Verdopplung der Preissteigerung seit 1975 gegeben hat, wird allerdings niemand in Zweifel stellen – auch wenn ich das nicht mehr recherchieren konnte. Was ich Ihnen aber auf alle Fälle bestätigen kann, ist, dass die Pauschbeträge für behinderte Steuerpflichtige und deren Angehörige sich seit 1975 nicht mehr erhöht haben! Aber jetzt wird es was. Mit der Verabschiedung des Behinderten-Pauschbetraggesetz des Bundestages am 29.10.2020 werden die bisherigen Pauschbeträge ab 2021 verdoppelt! Was es sonst noch dazu Wissenswertes gibt, möchte ich Ihnen hier kurz aufführen.

Ehescheidungskosten doch abziehbar?

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch das Familiengericht geschieden werden. Die Kosten für das Gericht und den erforderlichen Rechtsbeistand sind in der Regel nicht unerheblich, da es in der Realität nicht nur die formelle Ehe zu scheiden gilt, sondern sich auch oft Konflikte zu Folgefragen der Ehescheidung ergeben. Das können Regelungen zum Sorgerecht der Kinder, Verteilung des Hausrats und der ehelichen Wohnung, zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder die Beibehaltung des Ehenamens sein. Ganz häufig stellen auch Unterhaltsfragen den Gegenstand von Scheidungsfolgeverfahren dar. An diesen Kosten beteiligt sich der Fiskus ab 2013 nicht mehr. Über den Hintergrund und ob sich diesbezüglich eine Ausnahme abzeichnet, möchte ich in diesem Beitrag berichten.

Zusätzliche Entlastung für Alleinerziehende durch Erhöhung des Freibetrags

Der Kinderbonus in den Monaten September und Oktober, zu dem ohnehin fälligen Kindergeld, wurde auf Ihr Bankkonto ausgezahlt und begünstigt grds. alle Kindergeldempfänger. Die Anhebung des Freibetrages für Alleinerziehende wirkt sich allerdings über eine Steuerentlastung aus. Wie das abläuft und was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Belastung durch Gewerbesteuer erst ab einen Hebesatz von 422 %

 

Hatten wir am Anfang der Pandemie noch gezögert, den Ausbruch des Virus zu nutzen, um damit Interesse für unsere Themen zu wecken, so muss mittlerweile klar festgestellt werden, dass die Pandemie und Themen des Steuer- und Beitragsrechtes gar nicht mehr zu trennen sind.

Heute möchte ich über eine Änderung im Rahmen dieser Maßnahmen berichten, die nach meiner Meinung im Hintergrund der Berichterstattung über Zuschüsse, Soforthilfen und Stundungsmaßnahmen untergegangen ist: Die Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer.

Änderung der Umsatzsteuersätze durch Corona

 

Nun hat das Virus auch die Umsatzsteuer erwischt. Ab Anfang Juli wurden die Umsatzsteuersätze von bisher 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % ermäßigt. Diese Aktion soll für alle Umsatzsteuertatbestände bis zum 31.12.2020 begrenzt sein. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass ein Missverständnis bei der Anwendung weit verbreitet ist. Daher möchte ich mit diesem Beitrag dieses hoch komplexe und komplizierte Thema mit möglichst einfachen Thesen und Aussagen auf den Punkt bringen.

Prüfung der Kleinunternehmergrenze für Vereine durch Corona

Hilft Corona den Vereinen? Nein, ganz sicher nicht! Alles was Vereinsleben ausmacht, wird zurzeit von diesem Virus unterbunden oder stark eingeschränkt. Allerdings ist es sinnvoll, nach vorne zu schauen. Es ist zu prüfen, was eventuell aus der „Corona-Zeit“ für die Zukunft zum eigenen oder zum Vorteil des Vereins genutzt werden kann. Gerade jetzt, wo die ersten Schützen-, Sport- und Familienfeste der Vereine ausfallen – und diesem Sommer noch viele gleichartige Veranstaltungen ausfallen werden – möchte ich dafür sensibilisieren, dass unter Berücksichtigung der Erlösausfälle, die mit dem Ausfall solcher Veranstaltungen verbunden sind, zu Beginn des nächsten Jahres geprüft werden sollte, ob sich daraus nicht eine andere Beurteilung bei der Behandlung im Rahmen der Umsatzsteuer für den Verein ergibt!

 

Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit

Die Fahrten zur Arbeitsstätte werden von den meisten Pendlern mit dem eigenen Fahrzeug vorgenommen. Und wer nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Job kommen kann oder möchte, der trägt das Risiko und die Kosten für jene Fahrten selbst.

 

Das Einkommensteuergesetz sieht für diese Art von Werbungskosten lediglich eine pauschale Berücksichtigung der Aufwendungen i. H. v. 0,30 € vor – und das auch nur für die einfache Fahrt! Das gilt selbst, wenn im Einzelfall höhere Fahrzeugkosten nachgewiesen werden könnten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Unfallkosten, die zweifelsfrei auf dem Weg zur oder von der Arbeit anfallen, können zusätzlich als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Aber da scheint sich nun eine Änderung abzuzeichnen.