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Änderung der Umsatzsteuersätze durch Corona

 

Nun hat das Virus auch die Umsatzsteuer erwischt. Ab Anfang Juli wurden die Umsatzsteuersätze von bisher 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % ermäßigt. Diese Aktion soll für alle Umsatzsteuertatbestände bis zum 31.12.2020 begrenzt sein. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass ein Missverständnis bei der Anwendung weit verbreitet ist. Daher möchte ich mit diesem Beitrag dieses hoch komplexe und komplizierte Thema mit möglichst einfachen Thesen und Aussagen auf den Punkt bringen.

Prüfung der Kleinunternehmergrenze für Vereine durch Corona

Hilft Corona den Vereinen? Nein, ganz sicher nicht! Alles was Vereinsleben ausmacht, wird zurzeit von diesem Virus unterbunden oder stark eingeschränkt. Allerdings ist es sinnvoll, nach vorne zu schauen. Es ist zu prüfen, was eventuell aus der „Corona-Zeit“ für die Zukunft zum eigenen oder zum Vorteil des Vereins genutzt werden kann. Gerade jetzt, wo die ersten Schützen-, Sport- und Familienfeste der Vereine ausfallen – und diesem Sommer noch viele gleichartige Veranstaltungen ausfallen werden – möchte ich dafür sensibilisieren, dass unter Berücksichtigung der Erlösausfälle, die mit dem Ausfall solcher Veranstaltungen verbunden sind, zu Beginn des nächsten Jahres geprüft werden sollte, ob sich daraus nicht eine andere Beurteilung bei der Behandlung im Rahmen der Umsatzsteuer für den Verein ergibt!

 

Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit

Die Fahrten zur Arbeitsstätte werden von den meisten Pendlern mit dem eigenen Fahrzeug vorgenommen. Und wer nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Job kommen kann oder möchte, der trägt das Risiko und die Kosten für jene Fahrten selbst.

 

Das Einkommensteuergesetz sieht für diese Art von Werbungskosten lediglich eine pauschale Berücksichtigung der Aufwendungen i. H. v. 0,30 € vor – und das auch nur für die einfache Fahrt! Das gilt selbst, wenn im Einzelfall höhere Fahrzeugkosten nachgewiesen werden könnten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Unfallkosten, die zweifelsfrei auf dem Weg zur oder von der Arbeit anfallen, können zusätzlich als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Aber da scheint sich nun eine Änderung abzuzeichnen.

 

Wie infiziert das Kurzarbeitergeld die Einkommensteuer?

Wir haben im Team lange überlegt, ob ich das Thema „Corona“ nicht ausklammern sollte. Gerade wo sich die Meldungen, Hinweise und die Entwicklungen aktuell überschlagen. Niemand kann zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nur erahnen, welche Situation zum Erscheinungstermin gegeben sein wird. Zudem liegt es uns absolut fern, unter Hilfenahme der schlimmen Lage Interesse für unsere Themen zu wecken. Aber letztendlich möchten auch wir – mit unseren bescheidenen Möglichkeiten – Antworten auf Fragen geben, die durch die aktuelle Lage aufgeworfen werden.

 

Und daher möchte ich einen Umstand besprechen, der dann greifen wird, wenn die Pandemie hoffentlich überwunden ist: Im Jahr 2021, wenn Sie die Steuererklärung für 2020 erstellen werden und dann einen Tatbestand berücksichtigen müssen, der in der aktuellen Notlage eingetreten ist: Das Kurzarbeitergeld.

 

Bruchteilsgemeinschaften in der Umsatzsteuer

Kann eine Bruchteilsgemeinschaft Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein? Wann Sie jetzt weiterlesen sollten? Immer dann, wenn Ihnen etwas mit anderen zusammen gehört und Sie diesen Gegenstand vermieten. Im Zweifel sogar mit Umsatzsteuer. Und natürlich, wenn Sie unsere Beiträge grundsätzlich interessant und informativ finden. Denn was nicht ist, kann ja noch werden.

 

Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (IST-Besteuerung) ab 2020

Jetzt kaufen und später zahlen, das ist im Konsumalltag schon fast Normalität geworden. Aber wer verkauft schon etwas und muss dann später zahlen? Solche Kuriositäten gibt es (wahrscheinlich) nur im Steuerrecht. Liefert oder leistet ein Unternehmer etwas, dann muss er mit seinem Preis regelmäßig die Umsatzsteuer berechnen. Diese Steuer verbleibt natürlich nicht bei ihm. Er muss sie an das Finanzamt weiterleiten. Es stellt sich allerdings die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat? Das ist für den Unternehmer wichtig zu wissen, da das erhebliche Auswirkungen auf seine Liquidität haben kann. Und da es zum Beginn des Jahres 2020 diesbezüglich eine Änderung gegeben hat, möchte ich diesem Thema diesen Beitrag widmen.

 

Neuerung bei der Gewährung von Sachbezügen ab 2020

Was im Referentenentwurf als eine unter vielen Änderungen im Jahressteuergesetz enthalten war, ist am 17.12.2019 doch noch verabschiedet worden, um ab dem 01.01.2020 zu gelten: Die Voraussetzungen für die steuerfreie Gewährung von Sachbezügen.

 

neuer Mindestlohn ab 2020

Der Mindestlohn sollte ursprünglich alle zwei Jahre angepasst werden. Von diesem Turnus ist die Mindestlohnkommission aber zum 01.01.2020 erstmalig abgewichen. Nachdem erst auf den 01.01.2019 der Mindestlohn auf 9,19 € angehoben wurde, erfolgt bereits zum Beginn des nächsten Jahres eine weitere Anhebung auf jetzt 9,35 €.

Da die Anhebungen immer wieder aufs Neue Überlegungen zur Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen erfordern, möchte ich in diesem Beitrag dafür sensibilisieren, dass die Umstellung sorgfältig vorbereitet werden sollte, um böse Überraschungen im Rahmen von Betriebsprüfungen zu vermeiden.