Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2021-02

Was bringt die neue Digi-AfA?

Über „Neuerungen“, die es bisher noch nicht über eine allgemeine Verlautbarung eines Bund-Länder-Treffens gebracht haben, berichte ich eigentlich nicht. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können. Die Kosten für Computerhardware und Software sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Maßnahme soll auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten, wenn der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann. Davon sollen gleichzeitig auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

 

Wie gesagt: Ganz viel „soll“. Ich möchte diesen nächsten Schritt zur Digitalisierung allerdings schon heute nutzen, Ihnen vorzustellen, wie unsere Kanzlei Ihnen auf den Weg zur Digitalisierung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen helfen kann – und zwar für jede einzelne Einkommensteuererklärung!

 

Was bedeutet Digitalisierung Ihrer Steuerangelegenheiten?

 

Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass Ihre Steuererklärungen schon seit vielen Jahren nicht mehr analog – also mit Papier-Formularen – von uns bearbeitet werden. Hier ist die Digitalisierung, auch auf Seiten der Finanzverwaltung, soweit fortgeschritten, dass nicht nur die Erstellung der Erklärungen elektronisch erfolgt, sondern auch die Übermittlung an das Finanzamt.

 

Der nächste Schritt der Digitalisierung geht jetzt in die Richtung der Belegnachweise, die von Ihnen als Steuerpflichtiger gegenüber dem Finanzamt erbracht werden müssen oder die uns von Ihnen bereitgestellt werden, damit wir für Sie überhaupt eine vollständige Steuererklärung erstellen können. Gerade in dieser Phase der Arbeiten werden nach wie vor fleißig Belege gesammelt, zusammengestellt, ermittelt und uns zur Bearbeitung und Weiterleitung an das Finanzamt überlassen. Und das alles auf viel Papier.

 

Umstieg von Papier auf Bits und Bytes

 

Sicherlich merken Sie in Ihrem gesamten Umfeld, dass die Umstellung von Papier auf elektronische Belege in vollem Gang ist. Lässt man Ihnen in einigen Bereichen noch die Wahl, ob Sie Ihre Belege mit der Post bekommen möchten, so ist es spätestens bei Geschäftsverbindungen über das Internet damit vorbei. Hier lässt man Ihnen gar keine Option. Die Belege liegen nur noch elektronisch vor. Entweder Sie erhalten sie per E-Mail oder müssen Sie von der entsprechenden Plattform herunterladen. Und in den meisten Fällen passiert dann das, was eigentlich nicht im Sinne des Erfinders ist: Die Belege werden ausgedruckt, um sie dann für jegliche weitere Verwendung „gefügig“ zu machen. Und sei es nur für die Weitergabe an den Steuerberater. Zudem erfordern elektronisch eingegangene Dokumente eine ganz neue Organisationsstruktur. Belässt man die Unterlagen an dem Ort der Zustellung – also z. B. im E-Mail-Fach – geht die Übersicht schnell verloren. Ein späteres Zusammenstellen der Unterlagen ist vollständig so nicht mehr möglich.

 

Ihr elektronisches Postfach in unserer Kanzlei

 

Über die Plattform „DATEV Meine Steuern“ kann ich Ihnen ein kostenloses Postfach zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um eine „Cloud-Lösung“, welche abgesichert von Ihnen und von uns erreicht werden kann. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie die Belegebene über Ihr Smartphone oder Ihrem Computer ansteuern möchten. Per Drag-and-Drop lassen sich Ihre Belege sofort nach Erhalt dort ablegen. Ein Vergessen ist nicht mehr möglich und ein späteres Suchen nicht mehr nötig.

 

Unterlagen, die Sie selbst in Papierform zugestellt bekommen, sind mit einer Fotofunktion der Nutzungs-App problemlos scan- und im gleichen Arbeitsschritt in der für Sie eingerichteten Cloud ablegbar.

 

Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Belege. Elegante Voransichten ermöglichen eine gute Orientierung. Sie schaffen sich Ihre eigene Digitalablage Ihrer steuerlichen Unterlagen. Sie können alles jederzeit löschen und ändern. Zudem können Sie jeden Beleg mit Notizen versehen, die für die Bearbeitung oder für Sie von Bedeutung sind. Probieren Sie es aus. Sprechen Sie uns an, damit wir die Freischaltung für Sie vornehmen können. Und wie gesagt: Zusatzkosten entstehen damit nicht.

 

Damit können wir heute schon bieten, was die Zukunft bringen wird – mit oder ohne die neue Digi-AfA des Bund/Landesbeschusses.

 

 

Ihr Jens Bunte

 

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