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Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-10
Sonderabschreibung für Wohnraumüberlassung
In Zeiten wie diesen ist die Anlage von Investoren in „Betongold“ – sprich in Immobilien – ein großes Thema. Allerdings bedeutet das nicht immer, dass Wohnraum geschaffen wird, der für die späteren Mieter auch bezahlbar ist und damit die bestehende Wohnraumnot gemildert werden kann. Aus diesem Grund wurde am 04.08.2019 ein Gesetz in Kraft gesetzt, mit der eine Sonderabschreibung eingeführt wird, die dem entgegenwirken soll. Hierzu eine kurze Übersicht:
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-09
Geschäftsessen
Essen ist ein absolutes Grundbedürfnis. Daher stellen die Aufwendungen für die Verpflegung steuerlich regelmäßig Kosten der privaten Lebensführung dar und können nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Wie Ausgaben für Mahlzeiten allerdings Werbungskosten oder Betriebsausgaben werden und vollständig oder aber mindestens teilweise abgesetzt werden können, möchte ich Ihnen in diesem Beitrag etwas näherbringen.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-08
Elektromobilität
Um den Ausstoß von Schadstoffen bei herkömmlichen Verbrennungsmotoren zu reduzieren, möchte die Politik Anreize schaffen, alternative Fortbewegungsmöglichkeiten zu nutzen. Daher hat das Bundeskabinett am 31.07.2019 einen neuen Anlauf genommen und weitere Maßnahmen beschlossen. Eine erläuternde Vorstellung der Maßnahmen möchte ich in diesem Beitrag liefern.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-07
Die Phanthomlohnfalle
Die Phantomlohnfalle. Hört sich spektakulär an. Wie aus einem Agentenfilm. Nun ist es bekanntlich so, dass wir Steuerberater selten „Spielfilm-Action“ vermitteln. Aber über eine echte „Beitragsfalle“ die sich durch „Phantomlöhne“ ergibt und ab dem 01.01.2019 eine echte Gefahr darstellt, kann ich heute aber dennoch berichten.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-06
Übertragung von Privatvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Die Übertragung eines Grundstückes beim Kauf von einem Fremden ist aus steuerlicher Sicht selten spektakulär. Anders sieht es da schon aus, wenn Grundstücke zwischen nahen Angehörigen übertragen werden sollen. Hauptanwendungsfall ist das im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Die Art der Ausgestaltung ist in der Praxis so variantenreich wie die Anzahl der Übertragungsfälle. Trotzdem möchte ich in dieser Ausgabe versuchen, eine grobe Struktur zu vermitteln und Denkanstöße zu geben, die eventuell bei Ihrer anstehenden Übertragung mit einfließen können. Dabei ist die Art der gewählten Übertragung aus der Perspektive des Übertragenden und des Erwerbes zu beachten. Beide haben ggf. eigene Interessen, die jedoch zu gegenläufigen steuerlichen Ergebnissen führen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausnahmslos auf die Übertragung von Privatvermögen.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-05
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Die Zeit ab Ostern bietet alle Jahre wieder einiges an Feiertagen. Und weil Ostern in diesem Jahr verhältnismäßig spät gefeiert wurde, erstrecken sich diese Feiertage vom April bis in den Juni hinein. Für mich ein Anlass, jetzt an dieser Stelle, einen Beitrag zu veröffentlichen, der sich mit Zuschlägen befasst, die für diejenigen gezahlt werden können, die an diesen Feiertagen arbeiten müssen. Diese Zuschläge sind im erheblichen Umfang steuer- und teilweise sozialversicherungsfrei!
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-04
Umzugskosten
Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt. Ist das so? Nun – steuerlich wären die Wiederbeschaffungskosten nach einem Wohnungsbrand ggf. außergewöhnliche Belastungen. Umzugskosten können allerdings Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, wenn sie beruflich veranlasst sind. Und da ab April neue Pauschalen für sonstige Umzugskosten gelten, möchte ich aktuell auf die steuerlichen Besonderheiten bei der Berücksichtigung von Umzugskosten eingehen.
Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2019-03
Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge der Kinder als eigene Sonderausgaben berücksichtigen
Echte Steuersparmodelle sind selten. Vor allem die, die auch für “Normalverdiener” mit nur wenig Aufwand umsetzbar sind. Eine interessante Gestaltungsmöglichkeit möchte ich Ihnen heute vorstellen. Sie betrifft alle Eltern, deren Kinder in der Ausbildung sind und diese Kinder eigene Krankenkassenbeiträge zu zahlen haben, da sie nicht über die Familienversicherung mitversichert werden können. Besonders richtet sich mein Vorschlag an die Eltern, dessen Kinder eine Berufsausbildung machen und im Rahmen der Ausbildungsvergütung bereits eigene Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten. Diese Beiträge sind unter bestimmten Umständen in voller Höhe bei den Eltern als Sonderausgaben abzugsfähig!