Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2023-II

20 Jahre Midi-Job

Zugegeben: Eine Auszahlung „Brutto für Netto“ – also (fast) ohne Abzüge als Arbeitnehmer zu erhalten, ist verlockend. Im Rahmen von geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sogenannte 520-EURO-Jobs) ist das grundsätzlich möglich. Wer nicht die „Opt-Out“-Variante wählt, hat lediglich Abzüge in Höhe des Aufstockungsbetrags zur Rentenversicherung von rd. 18,-- €. Allerdings werden die Grenzen dieser 520-EURO-Jobs immer schneller erreicht. Liegt das zum einen an den gestiegenen Stundenlöhnen im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder aber auch den erhöhten Tarifabschlüssen, die in einigen Branchen auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte bindend sind. Ich möchte Ihnen zeigen, dass ein Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht unbedingt schlechter sein muss.

 

Was sind die Besonderheiten bei einem Midi-Job?

Ein „Midi-Job“ ist grundsätzlich ein ganz normales sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Allerdings greifen die Sozialversicherungsabzüge für den Arbeitnehmer nicht sofort in voller Höhe. Es gibt einen Übergangsbereich, in dem die Abgabelast mit steigenden Einkommen langsam ansteigt. Erst bei einem Einkommen ab 2.000 € monatlich wird die volle Versicherungsbelastung erreicht.

 

Warum ist ein Wechsel in die „Gleitzone“ aktuell interessanter als bisher?

Mit Einführung der Minijobs (seinerzeit 400-EURO-Jobs) am 01.04.2003 – und damit vor 20 Jahren – wurde auch die Gleitzonen-Regelung eingeführt. Damals hatte man allerdings schon bei einem Lohn von 800 € den Maximalbetrag erreicht, sodass dann die volle Abgabenhöhe den Lohn minderte. An dieser Höchstgrenze hat sich lange Zeit nicht wesentlich etwas geändert. Jetzt aber überschlagen sich die Erhöhungen. Lag die Grenze ab dem 01.07.2019 bei 1.300 €, wurde sie ab dem 01.10.2022 auf 1.600 € erhöht. Ab dem 01.01.2023 liegt sie bei sage und schreibe 2.000 €! Damit leuchtet es ein, dass die Beiträge bei geringem Überschreiten der 520 €-Grenze sehr moderat ausfallen.

 

Was bedeutet das in absoluten Zahlen?

Wir haben das mal nachgerechnet. In einem 520-EURO-Job sind Abzüge i. H. der oben bereits erwähnten 18 € grundsätzlich zu tragen. Im Rahmen der Übergangsregelung wäre bei Sozialversicherungsabzügen in ähnlicher Höhe sofort ein Verdienst von 585 € möglich, ohne dass sich die Abgaben in der Sozialversicherung erhöhen. Dabei haben wir sogar unterstellt, dass der erhöhte Pflegeversicherungssatz für kinderlose Arbeitnehmer berechnet wird. Noch im September des letzten Jahres wären bei gleichen Lohn 60 € mehr Abzüge fällig gewesen.

 

Welche Vorteile bietet ein Midi-Job noch?

Neben dem Vorteil, dass Sie einfach mehr verdienen können und nicht gleich voll zur Kasse gebeten werden, kann es äußerst interessant sein, dass man mit einem solchen Beschäftigungsverhältnis wieder automatisch selber krankenversichert ist. Zudem entsteht aus einer geringen Beitragslast wieder eine Vollmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ferner werden in Sachen Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld ebenfalls wieder Ansprüche generiert.

 

Wann kann nicht in den Gleitzonenbereich gewechselt werden?

Bei Arbeitnehmern, die mehrere Jobs ausüben, werden alle Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet, um die Verdienstgrenze zu prüfen. Auch Arbeitnehmer, die neben ihrer Beschäftigung noch selbstständig tätig sind und dadurch insgesamt über der Verdienstgrenze von 2.000 Euro liegen, können nicht zusätzlich noch einen Midi-Job annehmen. Zudem gelten Sonderregelungen für Azubis. Hier gilt die Regelung für den Midi-Job-Bereich ebenfalls nicht.

 

Ein Wort zur Steuer

Bei 520-EURO-Jobs kann die Lohnsteuer pauschal vom Arbeitgeber abgeführt werden. Das hat den Charme, dass die Einnahmen aus diesem Beschäftigungsverhältnis nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Das ist im Gleitzonenbereich anders. Diese Einkünfte müssen in die Erklärung. Damit teilen Sie das steuerliche Schicksal mit den anderen Einkünften, die dort ggf. zu versteuern sind. Aber das muss individuell gar nicht tragisch sein. Viele persönliche Tatbestände machen da eine Vielzahl von Besteuerungsfolgen denkbar. Diese können leider nicht pauschalisiert hier abgehandelt werden. Bitte klären Sie das mit Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Finanzamt.

 

Wir finden trotzdem: Nie war die „Gleitzone“ so attraktiv wie zu Ihrem 20. Geburtstag. Happy Birthday!

Ihr Jens Bunte

 

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