Der aktuelle HINTERGRUND Ausgabe 2014-09

Abruf der Kirchensteuermerkmale für 2015

Am 01.09.2014 hat er begonnen: Der Zeitraum, in dem alle, die Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge auszahlen, einen enormen Datenabruf starten, der jeden betrifft, der mindestens ein Bankkonto besitzt! In der Zeit vom 01.09.2014 – 31.10.2014 sind alle Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften verpflichtet die Religionsangehörigkeit Ihrer Kunden (bzw. Gesellschafter bei den Kapitalgesellschaften) abzufragen.

Warum werden die Kirchensteuerabzugsmerkmale abgerufen?

Wie Sie wissen, werden auf Zinsen Steuern erhoben. Auf Kapitalerträge sind automatisch die Einkommensteuer („Kapitalertragsteuer“/KESt) und der Solidaritätszuschlag (SolZ) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Ab 2009 geschieht das in der Form, dass durch den Einbehalt der KESt und des SolZ, eine Abgeltungswirkung erzielt werden könnte. Das bedeutet, dass die erhaltenen und bereits pauschal versteuerten Zinsen nicht mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden müssen, selbst wenn Sie einen höheren persönlichen Steuersatz haben sollten als der, der pauschal einbehalten wurde. Das hatte in der Praxis jedoch oftmals einen großen Haken. Um eine Abgeltungswirkung zu erzielen, hätten auch die Kirchensteuern einbehalten werden müssen. Das setzt aber voraus, dass die Bank weiß, ob Sie einer – und wenn ja – welcher Konfession Sie angehören. Eine Verpflichtung diese Angaben Ihrer Bank mitzuteilen, bestand jedoch nicht. Und somit blieb der Kirchensteuereinbehalt oftmals aus.

Kein Kirchsteuereinbehalt = keine Abgeltungswirkung. Somit mussten die gesamten Kapitalerträge wieder in der Einkommensteuererklärung erklärt werden, um festzustellen wie hoch die Kirchensteuerschuld noch ist! Und das das oft ausblieb, lag auf der Hand. Das hatte der Gesetzgeber bereits bei Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erkannt, sodass das bisherige Verfahren nur eine Übergangslösung darstellt. Und damit ist jetzt Schluss. Ab dem 01.01.2015 wird auch die Kirchensteuer sofort einbehalten. Und dazu werden in der Zeit vom 01.09.2014 – 31.10.2014 die Kirchensteuermerkmale abgerufen, die für 2015 anzuwenden sind.

Was beinhalten die Kirchensteuermerkmale und wo werden sie abgerufen?

Die Abfrage Ihrer Religionszugehörigkeit erfolgt aber nicht bei Ihnen direkt. Keiner wird sich bei Ihnen mit der Bitte melden: „Teilen Sie uns bitte Ihre Religion mit“. Diese Daten sind zwischenzeitlich beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und können von den Banken, Versicherungen usw. dort elektronisch im Zeitraum 01.09.2014 – 31.10.2014 abgerufen werden. Dafür wird nur Ihre Steueridentifikationsnummer benötigt. Und die haben die Banken in den letzten Jahren „gesammelt“. Damit ist es möglich, Ihre Kirchensteuerabzugsmerkmale in Erfahrung zu bringen. Das Kirchensteuermerkmal ist ein Zahlencode. Daraus geht die konkrete Religionszugehörigkeit hervor bzw. die steuererhebende Stelle. So ist z. B. das „Erzbistum Paderborn“ hinterlegt, anstatt die schlichte Angabe „römisch-katholisch“.

Was geschieht, wenn Sie keiner Konfession angehören?

Wenn Sie keiner Konfession angehören, dann sind über Sie diesbezüglich auch keine Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Die Abfrage, z. B. durch die Bank, wird mit einer Kennziffer beantwortet werden, die nur aus Nullen besteht. Ein Abzug von Kirchensteuern unterbleibt.

Kann der Abruf der Kirchensteuermerkmale unterdrückt werden?

Sie können die Übermittlung Ihrer Kirchensteuermerkmale dem Bundeszentralamt verbieten. In diesen Fällen wird der anfragenden Institution – wie bei Konfessionslosen – ein Nullwert übermittelt. Dazu ist mit einem amtlichen Formular oder elektronisch ein Sperrvermerk gegenüber dem Bundesamt zu beantragen. Der gilt dann so lange, bis Sie ihn widerrufen. Durch den Sperrvermerk sind Sie nun aber wieder verpflichtet, Ihre Zinsen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Mit dem Unterschied zu bisher, dass das Bundeszentralamt Ihrem Finanzamt jede Anfrage einer Bank mitteilen wird, dem ein „Null-Code“ mitgeteilt wurde. Das Finanzamt wartet dann regelrecht auf Ihre Erklärung!


Nun gehet hin und zahlt eure Steuern,
Ihr Jens Bunte

 

 

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